Mindestens 24 Stunden vorher.
Kurzfristige oder nicht wahrgenommene Termine werden gemäß §615 BGB privat in Rechnung gestellt.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Stundensatz der Krankenkassen bzw. 100 € bei Osteopathie.
Mindestens 24 Stunden vorher.
Kurzfristige oder nicht wahrgenommene Termine werden gemäß §615 BGB privat in Rechnung gestellt.
Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Stundensatz der Krankenkassen bzw. 100 € bei Osteopathie.